Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
ReiseClub D GmbH & Co KG
Auf Grundlage gesonderter Vereinbarung nimmt der Kunde teil am "Deutsche Reise Premium Club Programm" der Reiseclub D GmbH & Co.KG oder einem von dieser eingeschalteten Dritten. Für die "Deutsche Reise Premiumclub-Kunden" (nachfolgend auch "Vertragskunde") genannt, gelten - ergänzend zu den Bestimmungen über die Erbringung einer Vermittlungsleistung gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutsche Reise Touristik GmbH - die nachfolgend benannten Bedingungen/Erläuterungen ergänzend:
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Deutsche Reise Premium Plus Club
Der Vertragskunde wird unabhängig von der Buchung konkreter Reiseleistungen Mitglied im "Deutsche Reise Premium Club". In diesem Fall erbringt und hält die Gesellschaft Reiseserviceleistungen ("Reiseserviceleistungen") vor, die durch Zahlung des monatlichen Serviceentgeltes pauschal abgegolten werden.
Bei den Serviceleistungen handelt es sich insbesondere um die (1) "Best-Preis-Garantie", die (2) "Rabattierung auf das Serviceentgelt", die (2) Auslandskrankenversicherung sowie eine (3) Reisenotrufversicherung, den (4) Newsletter „Deutsche Reise Kompakt“ und (4) Aufstellungen des aktuellen Reisewertkontos, (5) kostenfreie telefonische Reiseberatung und das (6) Reisewertbonusprogramm zur Berücksichtigung entstandener Reisewerte gemäß Ziffer 4. Auf die ANLAGE dieser Bedingungen, aus denen sich (ggf. weitere) Vergünstigungen für Vertragskunden ergeben, wird verwiesen. -
Abschluss, Dauer und Kündigung
Der Servicevertrag zwischen dem Kunden und der Gesellschaft wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Abschluss des Servicevertrages bedarf keiner bestimmten Form. Er kann mündlich, telefonisch, schriftlich, per Fax, per E-Mail oder über das Internet abgeschlossen werden.Der Servicevertrag zwischen dem Kunden und der Gesellschaft wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Abschluss des Servicevertrages bedarf keiner bestimmten Form. Er kann mündlich, telefonisch, schriftlich, per Fax, per E-Mail oder über das Internet abgeschlossen werden.
Mit dem Zustandekommen dieses Servicevertrages ist noch keine konkrete vertragliche Verpflichtung des Kunden hinsichtlich eines konkreten Buchungsauftrags für Reiseleistungen verbunden.
Die vorliegenden Geschäftsbedingungen sind während der gesamten Laufzeit des auf Dauer angelegten Servicevertrages Grundlage konkreter Buchungsaufträge, soweit diese Geschäftsbedingungen im Rahmen des Abschlusses des Vermittlungsvertrages nach den gesetzlichen Bestimmungen wirksam vereinbart wurden. Es bedarf keiner Erneuerung dieser Vereinbarung bzw. eines Hinweises der Gesellschaft auf deren Geltung im Rahmen konkreter Buchungsaufträge während der Laufzeit dieses Vertrages.
Der Reiseservicevertrag kann durch den Kunden jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Schluss des auf den Zeitpunkt der Kündigung folgenden Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail zu erfolgen. Durch die Kündigung bleiben die Rechte und Pflichten aus nicht abgewickelten konkreten Reisebuchungen, insbesondere auch diesbezügliche Reiserücktritts- und Widerrufsrechte des Kunden unberührt.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vermittlungsvertrages aus wichtigem Grund bleibt für die Gesellschaft und den Kunden unberührt.
Die vorstehende Kündigungsregeln berühren grundsätzlich Rücktritts-, Kündigungs- und Widerrufsrechte des Kunden gegenüber den vermittelten Leistungsträgern nicht.
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Abgeltung der Clubleistungen/Serviceleistungen
Die vorgenannten Clubleistungen als vertragliche Leistungspflichten der Gesellschaft werden durch die durch Zahlung des monatlichen Serviceentgeltes durch den Vertragskunden pauschal abgegolten.
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Serviceentgelt, Reisewerte
- Die Gesellschaft erhebt für Kunden mit Bezug von Serviceleistungen keine gesonderten Provisionen für die Vermittlung von Pauschalreisen und anderen Leistungen, soweit sich aus der als ANLAGE beigefügten Übersicht etwas anderes nicht ergibt.
- Mit Abschluss des Vertrages und anschließender Zahlung des Serviceentgelts erwirbt dieser Kunde neben einem Anspruch auf verschiedene ergänzende Reiseserviceleistungen zugleich "Reisewerte".
- "Reisewerte" haben keinen Marktwert, sind grundsätzlich nicht übertragbar und dürfen nicht verkauft werden.
- Der Anspruch der Gesellschaft auf das monatliche Serviceentgelt ist unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme konkreten Services und der Erteilung von Vermittlungsaufträgen im Einzelfall. Das monatliche Serviceentgelt beinhaltet die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer. Der Kunde erteilt der Gesellschaft bis auf Widerruf die Berechtigung, das Serviceentgelt per Bankeinzug abzubuchen.
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Reisewertkonto
- Die Gesellschaft richtet für den Kunden ein Reisewertkonto ein, welches den aktuellen, durch Zahlung des Serviceentgelts entstehenden Reisewert dokumentiert. Die monatlichen Serviceentgelte werden dem Reisewertkonto als "Reisewert" gutgeschrieben.
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Unter der Voraussetzung,
aa.
steht dem Kunden gegen die Gesellschaft mindestens in Höhe der Provisionierung der Gesellschaft ein Anspruch auf Anrechnung der erworbenen Reisewerte auf den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zu. Ein Anspruch auf Anrechnung von Reisewerten über den Betrag hinaus, den die Gesellschaft ihrerseits als Provision erhält, besteht nicht.
dass es zur Buchung einer Pauschalreise durch Vermittlung der Gesellschaft oder einem von dieser benannten Dritten kommt und
bb.
dass es für die Gesellschaft zu einer Vergütung in Form einer Vermittlungsprovision des Leistungsträgers und damit Egalisierung der Reisewertanrechnung kommt (dazu nachfolgend unter Ziffer 3) und
cc.
dass der Anspruch auf Anrechnung von Reisewerten nicht nach den gesetzlichen Vorschriften der §§ 195, 199 BGB seit ihrer jeweiligen Gutschrift auf dem Reisewertkonto verjährt ist und
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Netto-Preis-Modell
Eine Egalisierung in vorgenanntem Sinne scheidet grundsätzlich aus bei Reisen, die nach dem sogenannten "Netto-Preis-Modell", d.h. ohne Provisionierung des Reisevermittlers (z.B. Buchung von Linienflügen) zustandekommen. Die Gesellschaft wird den Kunden jeweils vor der Buchung über die Möglichkeit und den Umfang der Berücksichtigung des Reisewertes informieren.
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ticket fee und Serviceleistungen
aa.
Die Gesellschaft erhebt kein Entgelt für bestimmte Serviceleistungen, die nicht "Clubleistungen" sind, von Vertragskunden, wenn und soweit diese den ihnen obliegenden Vertragspflichten ordnungsgemäß nachkommen. Bearbeitungspauschalen können aber im Einzelfall erhoben werden, wenn dies mit dem Kunden vereinbart ist.
bb.
Zusätzlich kann die Gesellschaft Bearbeitungspauschalen erheben oder durch eingeschaltete Dritte (insbesondere die Deutsche Reise Touristik GmbH) erheben lassen, wenn auf deren Entstehung im Rahmen des Angebotes der Gesellschaft hingewiesen wird (z.B: Visa und entsprechenden Unterlagen, für die Vornahme von Umbuchungen, für die Hinterlegung von Reiseunterlagen am Abflughafen u.ä.). Dies gilt insbesondere bei der Vermittlung von Linienflügen, Charterflügen und sonstigen touristischen Leistungen, bei denen die vermittelten Leistungsträger nach sogenannten netto-Preis-Modellen keine Provisionen an Reisevermittler leisten. Des weiteren kann die Gesellschaft für den Vermittlungsvorgang selbst eine Bearbeitungspauschale erheben lassen, wenn sich dies aus der als ANLAGE beigefügten Preisliste ergibt. -
Reisewerte, Verwendung, Rückzahlung
aa.
Bei einer Verrechnung nach Maßgabe Ziffer 5b wird jeweils auf die zeitlich ältesten Reisewerte zugegriffen.
bb.
Die Barauszahlung nicht verrechneter Reisewerte ist ausgeschlossen, es sei denn die Barauszahlung erfolgt im Rahmen der Verrechnung von Reisewerten auf den Reisepreis einer Reisebuchung. Dies gilt insbesondere auch für den Fall, dass Reisewerte bis Vertragsbeendigung nicht verrechnet wurden.
cc.
Reisewerte, die an den Kunden bar ausgezahlt wurden, ohne dass die Anrechnungsvoraussetzungen gem. oben Ziffer 5b vorlagen oder bei denen die Anrechnungsvoraussetzungen nachträglich ganz oder teilweise – beispielsweise durch Stornierung der Reise – wieder entfallen sind, sind an die Gesellschaft zurückzuzahlen. Der Rückzahlungsbetrag wird nach Zahlungseingang bei der Gesellschaft als Reisewert dem Reisewertkonto des Kunden wieder gutgeschrieben und steht dem Kunden zur Verrechnung nach oben Ziffer 5b wieder zur Verfügung.
dd.
Die Gesellschaft wird den Kunden im Falle der Kündigung über die Möglichkeit der Aussetzung des Leistungsbezuges informieren, um die Verrechnungsmöglichkeit nach oben Ziffer 5b für den Kunden zu erhalten. Auf die Bestimmung zur Verjährung von Reisewerten wird verwiesen.
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Anwendung Reisewerte
Eine Berücksichtigung von Reisewerten erfolgt grundsätzlich durch eine Anrechnung auf den vom Kunden zu zahlenden Reisepreis. Die Gesellschaft kann hiervon abweichen, wenn eine Verrechnung aufgrund der Zahlungsmodalitäten des vermittelten Leistungsträgers (z.B. Direktinkasso bei Kunden) ausscheidet.
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Verjährung, Aussetzung
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Der Anspruch auf Anrechnung von Reisewerten unterliegt der gesetzlichen, dreijährigen Verjährungsfrist nach
§§ 195, 199 BGB und beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem die Reisewerte erworben und auf dem Reisewertkonto gutgeschrieben wurde. - Auf Antrag des Kunden kann der Leistungsbezug bis zu sechs Monaten, durch besondere Vereinbarung auch länger, jeweils durch schriftliche Vereinbarung ausgesetzt werden. Die Aussetzung des Leistungsbezuges hat zur Folge, dass Kunde und Gesellschaft für die Dauer der Aussetzung von ihren vertraglichen Pflichten befreit sind, d.h. der Kunde zahlt kein Serviceentgelt und die Gesellschaft stellt dem Kunden keine Reiseclubleistungen zur Verfügung. Die Verrechnung von Reisewerten ist erstmals in dem zweiten, auf das Ende des Aussetzungszeitraumes folgenden Monat möglich, sofern ein anderes nicht schriftlich vereinbart ist.
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Der Anspruch auf Anrechnung von Reisewerten unterliegt der gesetzlichen, dreijährigen Verjährungsfrist nach
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 i.V.m. § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312 e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
Reiseclub D GmbH & Co KG
Königswall 38-40
44137 Dortmund
Fax-Nr: 0231-2231-1489
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Ihre ReiseClub D GmbH & Co. KG
Stand: 16.04.2013
